Schuleinschreibung für 2024/25

Kinder, die in Österreich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02. September 2016 und dem 01. September 2017 geboren sind, werden am 01. September 2023 schulpflichtig.

Die administrative Schülereinschreibung findet am 17.11.2022 statt

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einen Platz in der Ganztagsschule brauchen, bitte auch die vorläufige Anmeldung ausgefüllt abgeben.

 

Zur Anmeldung Ihres Kindes bitte folgende Dokumente als Kopie mitbringen: 

 

  • Aufnahmebogen + 2 Passfotos
  • Einwilligung DSGVO
  • Geburtsurkunde des Kindes 
  • Meldebestätigung
  • evtl. vorläufige Anmeldung GTS 
  • bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
  • bei Namensänderungen des Kindes das entsprechende Dokument
  • Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin
  • Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

Die pädagogische Schülereinschreibung/Feststellung der Schulreife der Schulanfänger findet voraussichtlich am 06. und 07. März 2023 nachmittags statt.. Wir bitten Sie, das "Übergabeblatt Sprachentwicklung" vom Kindergarten zu diesem Termin im Frühjahr mitzunehmen!

 

Hinweis:

Wenn Sie die "Früchenregelung" (§ 2 Abs. 2 SchPflG) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz und Stützkraftstunden.
  • Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.

 

Vorzeitige Aufnahme:

Kinder, die zwischen dem 02. September und 01. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (07.03.2023) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen. Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.